Stiftungszweck
Die
Stiftung
verfolgt
ausschließlich
und
unmittelbar
gemeinnützige
Zwecke.
Sie
handelt
in
selbstloser
Absicht
und
verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Stiftungszweck ist die Förderung und Unterstützung von Bildung und Ausbildung sowie von Wissenschaft und Forschung.
Die
Stiftung
soll
durch
konkrete
Projekte
und
Vorhaben
die
Aus-
und
Fortbildung
von
Schülern
und
Schülerinnen,
Auszubildenden
und
Studierenden
nach
dem
Schulabschluss
der
Mittleren
Reife
bzw.
Hochschulreife,
dem
Abschluss
einer
Berufsausbildung oder während und nach einem Studium fördern und unterstützen.
Die
Stiftung
ist
berechtigt,
für
auszeichnungswürdige
Leistungen
einen
Preis
auszuloben.
Der
Preis
trägt
den
Namen
Siegfried
und
Marlene
Weiß-Preis.
Die
Vergabe
geschieht
auf
Beschluss
des
Stiftungsvorstandes.
Das
Preisgeld
bzw.
die
Preisleistung
wird bei jeder Vergabe neu festgelegt.
Die
genannten
Beispiele
zur
Zweckverwirklichung
sind
nicht
abschließend.
Die
Stiftung
kann
vielmehr
alle
Maßnahmen
ergreifen, die geeignet sind, die Stiftungszwecke nachhaltig zu verwirklichen.
Sehr
oft
haben
bedürftige
junge
Leute
eine
entsprechende,
auch
individuelle
Förderung.
Es
werden
auch
Stipendien
an
hochbegabte
Schülerinnen,
Schüler
und
Studierende
vergeben,
Deutschlandstipendien
ausgereicht,
Diplom-
und
Praxisarbeiten prämiert.
Wurden
ursprünglich
besonders
die
Schwerpunkte
auf
Maschinenbau-
und
Ingenieurwissenschaften
gelegt,
so
werden
die
Förderungen
zwischenzeitlich
auch
an
Studierende
der
Geisteswissenschaften,
Forschung
und
Medizin
vergeben.
Ebenso
können in Einzelfällen schulische Institutionen Unterstützung erhalten, sofern diese dem Stiftungszweck entsprechen.