Stiftungszweck Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Sie handelt in selbstloser Absicht und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Stiftungszweck ist die Förderung und Unterstützung von Bildung und Ausbildung sowie von Wissenschaft und Forschung. Die Stiftung soll durch konkrete Projekte und Vorhaben die Aus- und Fortbildung von Schülern und Schülerinnen, Auszubildenden und Studierenden nach dem Schulabschluss der Mittleren Reife bzw. Hochschulreife, dem Abschluss einer Berufsausbildung oder während und nach einem Studium fördern und unterstützen. Die Stiftung ist berechtigt, für auszeichnungswürdige Leistungen einen Preis auszuloben. Der Preis trägt den Namen Siegfried und Marlene Weiß-Preis. Die Vergabe geschieht auf Beschluss des Stiftungsvorstandes. Das Preisgeld bzw. die Preisleistung wird bei jeder Vergabe neu festgelegt. Die genannten Beispiele zur Zweckverwirklichung sind nicht abschließend. Die Stiftung kann vielmehr alle Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, die Stiftungszwecke nachhaltig zu verwirklichen. Sehr oft haben bedürftige junge Leute eine entsprechende, auch individuelle Förderung. Es werden auch Stipendien an hochbegabte Schülerinnen, Schüler und Studierende vergeben, Deutschlandstipendien ausgereicht, Diplom- und Praxisarbeiten prämiert. Wurden ursprünglich besonders die Schwerpunkte auf Maschinenbau- und Ingenieurwissenschaften gelegt, so werden die Förderungen zwischenzeitlich auch an Studierende der Geisteswissenschaften, Forschung und Medizin vergeben. Ebenso können in Einzelfällen schulische Institutionen Unterstützung erhalten, sofern diese dem Stiftungszweck entsprechen.